Theater der Vampire - Vampire Live Rollenspiel mit Nordic LARP Elementen -
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FAQ - Sündenmale und Seelenwert
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Mercurius ist offline Mercurius  
FAQ - Sündenmale und Seelenwert 03.11.2011 - 14:44
Mercurius`s alternatives Ego
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Forenbeiträge: 5956
Wann bekommt man sein erstes Sündenmal und wie werden die Sündenmale gezählt?

Hier gibt es immer wieder leichte Verwirrungen. Laut BdR 1.1. Ab. 6 in Verbindung mit BdR 2.3 erhält ein Vampir sein erstes Sündenmal, wenn er seinen ersten Nachkommen erschafft.

Das bedeutet grundsätzlich folgende Zählung:

SW 7 = kein Sündenmal, Erwählter oder Geprägter (sterblich)
SW 6 = kein Sündenmal, Vampir ohne Nachkommen
SW 5 = erstes Sündenmal, Vampir hat einem Nachkommen den dunklen Kuss gegeben.
SW 4 = zweites Sündenmal, Vampir hat zwei Nachkommen
SW 3 = drittes Sündenmal,Vampir hat drei Nachkommen, mindestens ein Sündenmal muss jetzt rein körperlicher und deutlich sichtbarer Natur sein.
SW 2 = viertes Sündenmal, Vampir hat vier Nachkommen
SW 1 = fünftes Sündenmal, Vampir hat fünf Nachkommen
SW 0 = Seelenbrand

Was bedeutet es, wenn beim Hausnachteil "vertiefte Todsünde" davon die Rede ist, dass der Erwählte eine Todsünde und ein Sündenmal erhält?

Diese Passage war etwas missverständlich. Gemeint ist, dass ein Erwählter mit diese Hausnachteil SEHR WOHL Sündenmale erhalten KANN, obwohl er keine Nachkommen erschafft. Diese Sündenmale erhält er aber nach dem gleichen Schema wie Vampire - nur aus anderen Gründen.

Also gilt beispielsweise:

SW 7 = kein Sündenmal, Geprägter
SW 6 = kein Sündenmal, Startwert für Erwählte des Hauses/Ordens mit dem Nachteil "Vertiefte Todsünde".
SW 5 = erstes Sündenmal, Erwählter verlor auf andere Weise eine SW-Stufe.
usw.

Die leicht missverständliche Passage in den Vorschlägen für Vor- und Nachteile wurde umformuliert in:

- Vertiefte Todsünde:
Bereits Erwählte verlieren einen Punkt SW, wenn sie in das Haus aufgenommen werden. Sie wählen eine Todsünde und bekommen ein Sündenmal, falls ihr Seelenwert dadurch auf 5 fällt.


Sind Verluste vom Seelenwert und Sündenmale durch Zugehörigkeit zu verschiedenen Gruppierungen kumulativ?

Ja, grundsätzlich immer. Bin ich Erwählter (somit Angehöriger im Sinne der Regeln) eines Hauses mit dem Nachteil "Vertiefte Todsünde " und werde ich zusätzlich Mitglied in einem Orden mit dem gleichen Nachteil erhalte ich BEIDE Abzüge. Genau dies ist ein Beispielfall dafür, wie ein Erwählter ein Sündenmal erhält. Er hätte dann, ohne sonstige Regeln, SW 5 und ein Sündenmal.


Der Beitrag wurde 6 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 03.11.2011 - 14:57.
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